Änderungen bei Corona-Schutzverordnung ab 22.2. bzw. 4.3.2022

Nach der neuen Coronavirusschutzverordnung gilt beim Trainingsbetrieb in Hessen für Sporthallen landesweit ab 22. Februar 2022 weiterhin 2G+ und ab 4. März 2022 dann 3G.

Für das Training in Sporthallen ergeben sich ab dem 22. Februar keine Änderungen.

Infos zur Umsetzung von 3G ab 4. März folgen noch.

Bei Ligaspielen sind derzeit noch die weitergehenden 2G+Regelungen des Verbandes und des jeweiligen Ausrichters zu beachten.

Weitere Infos: Neustart/Corona.