2G+Modus im Ligaspielbetrieb von Floorball Hessen ab 22.11.2021

Hier die Mitteilung von Floorball Hessen vom 25.11.2021 00:21 Uhr:

„Der FVH Vorstand hat die Regelungen für den Spielbetrieb von Floorball Deutschland übernommen und auf den „2G+ Modus“ ab 22.11.2021 wirksam werden lassen.

In der Spielordnung (SPO), Paragraph 6.1.3 werden Anpassungen fällig, die derzeit erarbeitet werden.

Auf Wunsch einzelner Ausrichter wird der Paragraph 6.1.3 mit dieser Mail Vorab bekanntgegeben:

HINWEIS zum Spielbetrieb: Wir von FVH wollen den Spielbetrieb so lange wie möglich, gesundheitlich vertretbar und behördlich zugelassen aufrechterhalten!



6.1.3        Corona/Restriktionen/Vorbeugung

Per Vorstandsbeschluss und Verkündung vom Freitag, 19. November 2021 – 11:47 Uhr wird der Spielbetrieb unter geänderten Bedingungen weitergeführt.

Hier der einleitende Auszug:

Als Reaktion auf die sich derzeit verschärfende pandemische Lage hat Floorball Deutschland Änderungen bezüglich der Corona-Regelungen in ihrem Spielbetrieb vorgenommen. Dort gilt jetzt bis auf weiteres 2G+.  

Wir als Floorball Verband Hessen haben in gemeinsamer Abstimmung als geschäftsführender Vorstand beschlossen, die aktuellen Anpassungen des Dachverbandes (2G+) sowie die kürzlich bundesweiten Corona-Beschlüsse ebenfalls für unseren Spielbetrieb im FVH für die laufende Saison 2021/22 zum 22.11.2021 verpflichtend vorzugeben und anzuwenden. Unser Spielbetrieb wird somit unter der 2G+ Regeln fortgesetzt!

Diese neuen Vorgaben sowie die Testpflicht gelten zunächst bis Ende Januar 2022.

Nachfolgend die 2G+ Regeln/Definitionen und deren Auslegung:

  • Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Schnell-/Test (Negativnachweis).
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnell-/Test (Negativnachweis).
  • Geimpfte/Genesene mit Negativnachweis:
    • Einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) – mind. 14 Tage nach Zweitimpfung,
    • Einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) – 4 Wochen bis 6 Monate nach positivem PCR-Test,
    • Negativnachweis:
      • maximal 24 Stunden zurückliegender Test aus einem offiziellen Testzentrum/Apotheke/Arzt o.ä.,
      • maximal 48 Stunden zurückliegender PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik,
      • maximal 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Tests für Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen,
      • maximal 24 Stunden zurückliegende Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt,
      • Schüler-Testheft: Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (der letzter Testeintrag – i.d.R. zum Schulbeginn zwischen 8 – 10 Uhr – darf zum Spielbeginn nicht älter als 30 Stunden sein)
        • Der Negativnachweise für Schüler via Testheft wird demnach auf max. 30 Stunden Gültigkeit reduziert – der Freitagstest aus der Schule langt nur für Spieltage am Samstag. Wenn das Spiel am Sonntag angesetzt ist, so wird explizit ein zusätzlicher Schnell-Test aus einem offiziellen Testzentrum benötigt und verlangt!
        • Falls der schulische Test-Eintrag (vom Freitag) nicht vorhanden ist, so muss ein amtlich anerkannter Schnelltest auch für Samstag vorhanden sein (relativ zum Spielbeginn nicht älter als 24 Stunden)!
      • Die zugrundeliegende, verpflichtende Testung als Negativnachweis soll höchstens 24 Stunden (30 Stunden für Schüler – siehe Erläuterung für Schüler, 48 Stunden für PCR-Test) zurückliegen. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.
  • Option für Veranstalter:
    • Solange die örtlichen Behörden es erlauben, kann der Veranstalter in eigener Regie und Verantwortung zusätzlich die Selbsttests für Laien als Negativnachweis vor Ort und unter Aufsicht vor/für Eintritt zur Veranstaltungshalle anbieten und anerkennen.
    • Solange die örtlichen Behörden es erlauben, kann in Absprache und Zustimmung mit dem Veranstalter auch ein Selbsttest (nur für U18-Kinder) anerkannt werden, der unter Aufsicht des anreisenden Betreuers erfolgen muss, so dass der Betreuer den erfolgten Test bestätigen muss und dafür geradesteht!
    • Die verwendeten Tests müssen die Mindestkriterien für SARS-CoV-2 Antigentests im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der TestVO erfüllen
  • Gesundheitsamt, Kontaktdatenerfassung, gilt neben § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 8 des Infektionsschutzgesetzes:
    • Personenbezogene Angaben sind
      • die Namen, Vornamen, Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse; sie sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben!
      • die Erhebung und Verarbeitung der Kontaktdaten soll möglichst in elektronischer Form erfolgen.
    • Der Veranstalter ist verantwortlich für den Nachweis der von ihm zugelassenen Besucher und unterliegt dabei den gesetzlichen Vorgaben des Kreises/der Stadt, in welchem/welcher der Spieltag abgehalten wird.
    • Die Kontrolle, Nachweis und Auflagen gegenüber dem Gesundheitsamt obliegen dem austragenden Verein
  • Maskenpflicht/AHA+L Regeln:
    • Maskenpflicht für Zuschauer und Sportler (FFP-2-Masken oder medizinische Masken) gilt in allen begehbaren Bereichen der Halle
    • Die Sportler sollen auch in den Umkleiden Masken tragen und auf eine gute Belüftung der Räume achten
    • Generell: Enge Raumsituationen vermeiden – sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann und es keine Lüftungsmöglichkeit gibt
    • Generell: Einhaltung der AHA+L Regeln – für Alle – sofern es nicht unabdingbar ist für den Spielbetrieb
    • Ausnahme der Maskenpflicht: Nur direkt auf der Spielfläche!
      • Empfehlung: Der direkt dazugehörigen Sportbereich auch mit Maskenpflicht!

Der Veranstalter kann und soll,

o   Impfstatus und Echtheit kontrollieren – es gibt dafür Tools vom RKI, die das automatisiert machen

o   Ist ganz einfach: CovPassCheck-App benutzen und Personal-Ausweis kontrollieren

Wie bisher auch, können die regionalen Bestimmungen des Veranstalters (Hygienekonzept, Forderungen) strenger werden und von den hier angegebenen Regeln abweichen.  Der Veranstalter hat das Hausrecht und regelt das Betreten der Halle bzw. deren Richtlinien.

Diese Regelungen sind vorab mit der Einladung an die anreisenden Teams zu senden. Falls wegen verschärfender Coronalage weitere Anpassungen erforderlich sind, ist dies in der Einladung zu vermerken und auf den elektronischen Ablageort/Link hinzuweisen!“ 

Link zur Spielordnung auf der Seite von Floorball Hessen

Ergänzung vom 08.01.2022:
Auch geboosterte Personen benötigen einen aktuellen Negativnachweis. 
Selbsttests werden nicht mehr akzeptiert (u.a. bei Spieltagen am 15./16.1.2022).