Neue Regelungen für den Hallensport in Hessen ab 25.11.2021

Seit Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen für den Sport in Hessen. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes festgehalten. 

Die wichtigste Änderung betrifft die Sportausübung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen in gedeckten Sportstätten. Dort gilt für Erwachsene künftig eine 2G-Regelung. Sport in Innenräumen ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genesen sind bzw. unten genannte Ausnahme erfüllt ist.

So klappt die Trainingsteilnahme für Spieler, Trainer & Betreuer ab 25.11.2021:

  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (kein Test erforderlich). 
  • vollständig geimpfte Personen mit Impfnachweis oder genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis oder
  • Testheft für Schülerinnen und Schüler (§3 Abs.1 Satz 1 Nr.5 CoSchuV) – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV oder
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit max. 24h altem Antigen-Schnelltest bzw. mit Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV.
  • Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest bzw. ein Test nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 CoSchuV ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV.

Mehr Infos unter “Neustart/Corona“.