Bis 29.04.2022 Maskenpflicht auf Verkehrswegen in Aartalhalle

Seit dem 02.04.2022 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV). Mit dieser sind einige, bisherige Regelungen wie z. B. die Zugangsbeschränkungen entfallen.

Für den Sportbetrieb innerhalb unserer Mehrzweckeinrichtungen bedeutet dies, dass es grundsätzlich keine verpflichtenden Regelungen mehr gibt.

Aufgrund des immer noch sehr dynamischen Infektionsgeschehens hat die Stadt Taunusstein sich dazu entschieden, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske auf allen Verkehrswegen innerhalb der Mehrzweckeinrichtungen (Flure, Toiletten etc.) im Rahmen des Hausrechts bis vorerst 29.04.2022 aufrechtzuerhalten. Ausgenommen sind wie bisher Kinder unter 6 Jahren bzw. die noch nicht in der Schule sind.  

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