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Weiterhin 3G-Pflicht im Rheingau-Taunus-Kreis
Da der Rheingau- Taunus-Kreis inzwischen die Inzidenz von 100 überschritten hat, gilt ab Sonntag, 5. September eine neue Allgemeinverfügung. Die neue Allgemeinverfügung ergibt für unser Training, Schiedsrichterkurs und interne Spiel- und Trainingstage keine Änderungen gegenüber den bisherigen Verfügungen.
So klappt es mit der Teilnahme:
- Kinder bis 6 Jahre bzw. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, benötigen keinen Nachweis.
- Impfnachweis oder
- Genesenennachweis
- Schüler/-innen können uns auch das Schultestheft zeigen, das nach den Sommerferien in den Schulen ausgeben wird und in das Tests eingetragen werden können.
- Testnachweise.
- Weitere Infos unter „Neustart/Corona„.
- Wir freuen uns trotzdem weiter auf gemeinsame Trainingsstunden, Trainings- und Spieltage und den Schiedsrichterkurs.