Weiterhin 3G-Pflicht im Rheingau-Taunus-Kreis

Da der Rheingau- Taunus-Kreis inzwischen die Inzidenz von 100 überschritten hat, gilt ab Sonntag, 5. September eine neue Allgemeinverfügung. Die neue Allgemeinverfügung ergibt für unser Training, Schiedsrichterkurs und interne Spiel- und Trainingstage keine Änderungen gegenüber den bisherigen Verfügungen.

So klappt es mit der Teilnahme:

  1. Kinder bis 6 Jahre bzw. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, benötigen keinen Nachweis.
  2. Impfnachweis oder
  3. Genesenennachweis
  4. Schüler/-innen können uns auch das Schultestheft zeigen, das nach den Sommerferien in den Schulen ausgeben wird und in das Tests eingetragen werden können.
  5. Testnachweise.
  • Weitere Infos unter „Neustart/Corona„.
  • Wir freuen uns trotzdem weiter auf gemeinsame Trainingsstunden, Trainings- und Spieltage und den Schiedsrichterkurs.