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3G-Pflicht im Rheingau-Taunus-Kreis ab 27. August
Da der Rheingau- Taunus-Kreis in dieser Woche die Inzidenz von 35 bzw. 50 überschritten hat, gilt statt der 3-G-Empfehlung ab dem 27. August eine 3G-Pflicht unter anderem bei Sporthallen. Dies gilt bis auf weiteres auch für unser Training, Trainings- und Spieltage und Schiedsrichterkurs in der Aartalhalle.
So klappt es mit der Teilnahme:
- Kinder bis 6 Jahre bzw. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, benötigen keinen Nachweis.
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Schüler/-innen können uns auch das Schultestheft zeigen, das nach den Sommerferien in den Schulen ausgeben wird und in das Tests eingetragen werden können.
- oder Testnachweise
- Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) oder
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder
- Selbsttest mit Aufsichtsperson vor Ort .
- Weitere Infos unter „Neustart/Corona„.
- Wir freuen uns trotzdem weiter auf gemeinsame Sportstunden, Trainings- und Spieltage und den Schiedsrichterkurs.