3G-Pflicht im Rheingau-Taunus-Kreis ab 27. August

Da der Rheingau- Taunus-Kreis in dieser Woche die Inzidenz von 35 bzw. 50 überschritten hat, gilt statt der 3-G-Empfehlung ab dem 27. August eine 3G-Pflicht unter anderem bei Sporthallen. Dies gilt bis auf weiteres auch für unser Training, Trainings- und Spieltage und Schiedsrichterkurs in der Aartalhalle.

So klappt es mit der Teilnahme:

  1. Kinder bis 6 Jahre bzw. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, benötigen keinen Nachweis.
  2. Impfnachweis
  3. Genesenennachweis
  4. Schüler/-innen können uns auch das Schultestheft zeigen, das nach den Sommerferien in den Schulen ausgeben wird und in das Tests eingetragen werden können.
  5. oder Testnachweise
    • Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) oder
    • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder
    • Selbsttest mit Aufsichtsperson vor Ort .
  • Weitere Infos unter „Neustart/Corona„.
  • Wir freuen uns trotzdem weiter auf gemeinsame Sportstunden, Trainings- und Spieltage und den Schiedsrichterkurs.