3G-Regel ab 4.3. in Sporthallen in Hessen

In Sporthallen in Hessen dürfen ab 4.3.2022 nur Personen anwesend sein, die die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene bzw. Getestete nach § 3 CoSchuV). Die Regelung tritt aktuell mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft

Als Negativnachweise sind möglich:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Testnachweis.

Kinder und Jugendliche unter 18 können den Negativnachweis auch durch die Vorlage des Testheftes erbringen. Kinder, die noch nicht in der Schule sind, müssen keine Nachweise vorlegen.

Für Ligaspieltage gelten weiterhin abweichende Regelungen des Verbandes und der Ausrichter.